ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Verträge mit Kunden über Verkauf von Produkten, Planung und Umsetzung von energetischen Baumaßnahmen, Solaranlagen und Solaranlagen-Komponenten (Stand 27.10. 2023)

1. Anwendungsbereich und Rangfolge


1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden auf Verträge zwischen der PlanVision Rhein-Neckar GbR („PlanVision Rhein-Neckar“) und Kunden*innen Anwendung, welche die Lieferung („Kaufverträge“) oder die Lieferung von Produkten und Montage („Werkverträge“) von von energetische Baumaßnahmen, Solaranlagen und Solaranlagen-Komponenten zum Gegenstand haben.

1.2 Die Bestimmungen dieser AGB finden auf Kaufverträge und Werkverträge gleichermaßen Anwendung, sofern in einer Bestimmung nicht gesondert Bezug auf Kaufverträge oder Werkverträge genommen wird.


1.3 Die Bestimmungen dieser AGB gelten für Verbraucher*innen i.S.v. § 13 BGB und Unternehmer*innen i.S.v. § 14 BGB (nachstehend zusammengefasst „Kunden*innen“) gleichermaßen, sofern in einer Bestimmung nicht gesondert Bezug auf Verbraucher*innen oder Unternehmer*innen genommen wird.


1.4 Verbraucher*innen sind Kunden*innen, die mit ihrer Solaranlage Energie erzeugen wollen, die überwiegend für Zwecke des eigenen privaten, sowie gewerblichen Verbrauchs genutzt

werden soll.


1.5 Die im Angebot der PlanVision Rhein-Neckar GbR enthaltenen Bestimmungen gelten vorrangig zu diesen AGB.


1.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen, die diesen AGB widersprechen oder sie ergänzen („anderslautende Bedingungen“), finden nur insoweit Anwendung, als die PlanVision Rhein-

Neckar GbR diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.


1.7 Allen anderen anderslautenden Bedingungen, auf die Sie in Angeboten,Auftragsbestätigungen oder Bestätigungsschreiben Bezug nehmen, wird hiermit ausdrücklich

widersprochen.

2. Vertragsschluss

2.1 Das Ihnen von der Firma PlanVision Rhein-Neckar GbR unterbreitete Angebot versteht sich als Aufforderung zur Abgabe einer Zustimmung.

2.2 Ein Angebot unterbreitet Ihnen die Firma PlanVision Rhein-Neckar GbR mit einer Gültigkeit von 4 Wochen. Mit dem Zugang einer Bestätigung Ihrerseits kommt der Vertrag

zustande. Sie erhalten von der Firma PlanVision Rhein-Neckar GbR eine schriftliche Auftragsbestätigung.


2.3 Für den Fall, dass nach Vertragsschluss ein Aufmaß durch die Firma PlanVision Rhein- Neckar GbR vereinbart wird und das Aufmaß ergibt, dass sich der Leistungsumfang des Vertrages ändert (z.B. Art und Anzahl der Komponenten), wird die Firma PlanVision Rhein- Neckar GbR Ihnen ein Angebot über die Änderung des Vertrages übermitteln. Die Änderung wird wirksam, wenn Sie das Angebot annehmen.


2.4 Soweit vereinbart wird, dass die Firma PlanVision Rhein-Neckar GbR den Antrag für den Netzanschluss der Solaranlage beim zuständigen Netzbetreiber für Sie stellt, kommt der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung zu Stande, dass der Netzbetreiber den Antrag bewilligt. Für den Netzantrag benötigt die Firma PlanVision Rhein-Neckar GbR Ihre

Vollmacht. Ein entsprechendes Formular liegt dem Angebot bei.

3. Nicht im Vertrag enthaltene Leis​tungen


3.1 Die Prüfung, ob das Gebäude, die Lärmschutzwand oder ähnliches („bauliche Anlage“),worauf oder woran die Solaranlage montiert werden soll, die baulichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der Solaranlage bzw. der Komponenten erfüllt (insbesondere in Bezug auf die Statik der baulichen Anlage und die jeweiligen Herstellerangaben), ist nicht im Leistungsumfang enthalten.

3.2 Die Prüfung, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der Solaranlage erfüllt sind (insbesondere in Bezug auf Genehmigungen, z.B. Baugenehmigung oder andere baurechtliche Vorgaben), ist nicht im Leistungsumfang enthalten.


3.3 Die Erstellung von Geboten für Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur bzgl. der Förderung der Solaranlage ist nicht im Leistungsumfang enthalten.


3.4 Der Anschluss der Solaranlage bzw. der Komponente an vorhandene Blitzschutzanlagen ist nicht im Leistungsumfang enthalten.


3.5 Die Beantragung des Netzanschlusses für die Solaranlage ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Dies gilt auch im Falle notwendiger Änderungen vorhandener Netzanschlüsse.


3.6 Die Beantragung der Messeinrichtungen für die Solaranlage ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Dies gilt auch im Falle eines notwendigen Austausches vorhandener Messeinrichtungen.


3.7 Weitere, für den Betrieb der Solaranlage ggf. erforderliche Komponenten, die nicht im Leistungsumfang des Vertrages aufgeführt sind, z.B. Anschlusspunkt Zählerplatz Feld („APZ Feld“) zur Übertragung von Messdaten, sind nicht im Leistungsumfang enthalten.


3.8 Die Registrierung der Solaranlage beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist im Leistungsumfang enthalten.

4. Modellrechnungen


4.1 Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Leistung einer Solaranlage (z.B. aufgrund vonSchwankungen des Wetters, Ablagerungen auf den Modulen, Wirkungsgrade von Modulen und Wechselrichtern) von den Ergebnissen in Modellrechnungen abweichen kann.

4.2 Etwaige im Rahmen der Vertragsanbahnung und Durchführung erstellte Modellrechnungen über die Leistung der Solaranlage (zu erwartender Jahresertrag etc.) stellen daher weder eine Aussage der PlanVision Rhein-Neckar GbR über die Beschaffenheit der Solaranlage i.S.v. § 434 BGB oder § 633 BGB noch eine Garantie i.S.v. § 443 BGB oder sonstige Garantie dar.


5. Mitwirkungspflichten Kunden*innen (nur für Werkverträge)


5.1 Für die Dauer der Ausführung der Arbeiten müssen Sie der Firma PlanVision Rhein-NeckarGbR ausreichend geschützte Flächen für die Lagerung der Komponenten der Solaranlage nebst Montagematerialien („Materialien“) bereitstellen. 

5.2 Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die während der Durchführung der Arbeiten bei Ihnen gelagerten Materialien nicht durch Dritte beschädigt oder gestohlen werden oder sonst abhandenkommen (siehe auch Haftung Ziffer 14.5).

5.3 Sie müssen die Ihrerseits erforderlichen Vorkehrungen treffen, damit die Arbeiten innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen ohne Unterbrechung durchgeführt werden können.

6. Termine

6.1 Angegebene Termine geben lediglich Auskünfte über geplanten Liefer- bzw.Montagezeiträume; sie orientieren sich an den Angaben der jeweiligen Hersteller. Die PlanVision Rhein-Neckar GbR wird die Liefer- bzw. Montagetermine mit Ihnen abstimmen.

7. Zahlungsbedingungen

 
7.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Rechnungslegung bei Kaufverträgen nachLieferung und bei Werkverträgen nach Abnahme.

7.2 Zahlungen sind gemäß den im Angebot aufgeführten Zahlungsbedingungen zu leisten 

7.3 Zahlungen sind per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto der Firma PlanVision Rhein-Neckar GbR vorzunehmen.


8. Eigentumsvorbehalt


8.1
Die Firma PlanVision Rhein-Neckar GbR behält sich an den gelieferten bzw. geliefertenund montierten Komponenten der Solaranlage das Eigentum vor bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises (inkl. USt.) und der Ihnen gegenüber gelten gemachten Aufwendungen und Zinsen im Falle des Zahlungsverzugs.

8.2 Solange das Eigentum nicht auf Sie übergegangen ist, sind Sie nicht berechtigt die Solaranlage bzw. die Komponenten zu verkaufen.

9. Mängelrechte


9.1
Verbraucher*innen haben offensichtliche Mängel, unter kurzer Beschreibung dieser, binnen einer Frist von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung bzw. Abnahme, gegenüber der PlanVision Rhein-Neckar GbR in Textform anzuzeigen, wobei die rechtzeitige Absendung für die Fristwahrung genügt.

9.2 Im Falle von Mängeln können Sie Nacherfüllung binnen angemessener Frist verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der PlanVision Rhein-Neckar GbR im Wege der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache.

9.3 Liefert die PlanVision Rhein-Neckar GbR zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann die PlanVision Rhein-Neckar GbR von Ihnen die Rückgewähr der mangelhaften Sache verlangen.

9.4 Die PlanVision Rhein-Neckar GbR kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

9.5 Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

9.6 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie Ihnen nicht zumutbar oder verweigert die PlanVision Rhein-Neckar GbR die Nacherfüllung, können Sie Ihr Recht auf Minderung oder Rücktritt geltend machen. Unberührt hiervon bleibt das Recht, Schaden- oder Aufwendungsersatz geltend zu machen.

9.7 Sie sind nicht berechtigt, Mängel im Rahmen der Selbstvornahme zu beseitigen.

10. Verjährung von Mängelrechten


10.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – zwei Jahre.

10.2 Bei Verträgen mit Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – ein Jahr. Die vorstehende Verjährungsfrist gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalspflichten“). Kardinalspflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung Kunden*innen deshalb vertrauen dürfen.

11. Herstellergarantien


11.1 Soweit den Komponenten der Solaranlage Erklärungen der Hersteller beigefügt sind, z.B. Garantien, handelt es sich um selbständige Verträge zwischen Ihnen und dem Hersteller. Rechte aus diesen Verträgen können Sie direkt gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend machen.

12. Widerrufsrecht (für Verbraucher*innen)

12.1 Zu Kaufverträgen (vgl. Ziffer 1.1):
a) Verbraucher*innen haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren bzw. (bei mehreren Waren) die letzten Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der PlanVision Rhein-Neckar GbR, Kraichgauweg 22b, 69234 Dielheim, Tel: 06222 6845220, E-Mail: buero@pv-rheinneckar.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

b) Folgen des Widerrufs: Wenn Sie den Kaufvertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie uns den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf des Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sofern die Waren mit der Post zurückgesandt werden können, tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Ist der Postversand nicht möglich, tragen wir die Kosten der Rücksendung der Waren. 


12.2 Zu Werkverträgen (vgl. Ziffer 1.1):

a) Verbraucher*innen haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Werkvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der PlanVision Rhein- Neckar GbR, Kraichgauweg 22b, 69234 Dielheim, Tel: 06222 6845220, E-Mail: buero@pv-rheinneckar.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

b) Folgen des Widerrufs: Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie uns den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf des Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sofern die Waren mit der Post zurückgesandt werden können, tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Ist der Postversand nicht möglich, tragen wir die Kosten der Rücksendung der Waren.

c) HINWEIS: Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist: : Haben Sie verlangt, dass Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn die PlanVision Rhein-Neckar GbR vor Ablauf der Widerrufsfrist die Leistungen vollständig erbracht hat. Sind die Leistungen teilweise erbracht worden, erlischt Ihr Widerrufsrecht teilweise. In diesem Fall haben Sie der PlanVision Rhein-Neckar GbR die Leistungen zu zahlen, die bis zu dem Zeitpunkt erbracht worden sind, zu dem Sie die PlanVision Rhein-Neckar GbR von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet haben. Für die erbrachten Leistungen ist, im Vergleich zum Gesamtumfang der im Werkvertrag vorgesehenen Leistungen, ein anteilsmäßig angemessener Betrag zu zahlen.

13. Rücktrittsrecht


13.1 Die Firma PlanVision Rhein-Neckar GbR räumt Ihnen das Recht ein, bis zum letzten Tag vor der vereinbarten Lieferung bzw. dem vereinbarten Montagetermin, gegen Zahlung einer Pauschale in Höhe von 15 % des zur Zeit der Rücktrittserklärung vereinbarten Gesamtpreise (zzgl. Umsatzsteuer), vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Textform.

13.2 Es steht Ihnen frei der PlanVision Rhein-Neckar GbR nachzuweisen, dass der PlanVision Rhein Neckar GbR durch Ihren Rücktritt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden als die Pauschale entstanden ist.

13.3 Die gesetzlichen Rücktrittsrechte sowie das Widerrufsrecht für Verbraucher*innen bleiben vom vorstehenden Rücktrittsrecht unberührt.

14. Haftung 


14.1 Die PlanVision Rhein-Neckar GbR haftet unbegrenzt bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei von der PlanVision Rhein-Neckar übernommenen Garantien sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

14.2 Im Falle von sonstigen Schäden, die auf leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalspflichten“) beruhen, haftet die PlanVision Rhein-Neckar GbR für die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Kardinalspflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung Kunden*innen deshalb vertrauen dürfen.

14.3 Im Falle von sonstigen Schäden, die auf leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten beruhen, haftet die PlanVision Rhein-Neckar GbR insgesamt in Höhe des vereinbarten Gesamtpreises (ohne Umsatzsteuer).

14.4 Die PlanVision Rhein-Neckar GbR haftet nicht für Schäden, die auf der mangelnden Eignung (einschl. Materialschwächen, Konstruktionsfehler, unzureichende Statik) der baulichen Anlage beruhen, auf bzw. an der die Solaranlage angebracht werden soll.

14.5 Die PlanVision Rhein-Neckar GbR haftet nicht für von Ihnen oder Dritten beschädigte oder gestohlene Komponenten der Solaranlage und Montagematerialien, die während der Ausführung der Montagearbeiten bei Ihnen gelagert werden. Dritte in diesem Sinne sind nicht die gesetzlichen Vertreter der PlanVision Rhein-Neckar GbR und Personen, derer sich die PlanVision Rhein-Neckar GbR zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Es obliegt Ihnen für solche Risiken entsprechende Versicherungen abzuschließen.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

 
15.1 Bei Verträgen mit Verbraucher*innen ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Ort des Wohnsitzes. Falls ein solcher nicht besteht, der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des/der Verbraucher*in zur Zeit der Klageerhebung. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Ludwigshafen am Rhein.

15.2 Bei Verträgen mit Unternehmer*innen ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Mannheim.

15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine

Anwendung

16. Datenschutz


16.1 Hinweise zum Datenschutz sind abrufbar unter: https://pv-rheinneckar//datenschutz/

17. Sonstiges


17.1 Die PlanVision Rhein-Neckar GbR ist berechtigt, für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Unterlieferanten einzusetzen.

17.2 Die Veröffentlichung unserer Angebote im Internet oder in Intranets (z.B. auf Homepages

oder in sozialen Netzwerken wie Twitter, Facebook, Instagram und YouTube) ist nicht gestattet.

17.3 Die Firmierung der PlanVision Rhein-Neckar GbR darf nur insoweit genutzt werden, wie die PlanVision Rhein-Neckar GbR hierzu jeweils ihre vorherige schriftliche Zustimmung erteilt hat.

17.4 Sie können Ihre Forderungen mit Forderungen der PlanVision Rhein-Neckar GbR aufrechnen, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

17.5 Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform.

17.6 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden an Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung eine Bestimmung vereinbaren, die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung wirtschaftlich und rechtliche am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken.

18. Kontakt


PlanVision Rhein-Neckar GbR
Kraichgauweg 22B
69234 Dielheim

Telefon: +49 (0) 6222 6845220

Mail: buero@pv-rheinneckar.de

Homepage: https://www.pv-rheinneckar.de