Kosten sparen, Förderung sichern!

Die Bundesregierung fördert sämtliche Einzelmaßnahmen an Gebäuden, welche zu einer Erhöhung der Energieeffizienz beitragen. Hierzu zählen z. B. Dämmung der Außenwände oder des Daches, Erneuerung von Vorhangfassaden, Optimierung von Heizungsanlagen oder den Kauf einer Photovoltaikanlage.


Energetische Gebäudesanierung - Die neuen Fördertöpfe von KfW und BAFA 


Die aktualisierten Förderrichtlinien 2024 eröffnen Hauseigentümern beachtliche Chancen. Über die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) hat die Bundesregierung attraktive Zuschüsse vorgesehen, die bis zu 70 % der Sanierungskosten abdecken können. 

Die Förderung eines Heizungstausches ist dabei besonders hervorzuheben. Für den Austausch ineffizienter, alter Heizsysteme gegen moderne, umweltfreundlichere Alternativen wie Wärmepumpen, wird bei selbstgenutztem Wohneigentum eine Förderquote von mindestens 30 % gewährt. Diese kann in bestimmten Fällen sogar auf bis zu 70 % ansteigen. Die Höhe der Förderung ist dabei zum Einen vom Einkommen des Antragstellers abhängig, zum anderen aber auch davon, ob ein besonders nachhaltiges Heizsystem installiert wird. 

Förderfähig sind neben dem Heizugungstausch auch andere Maßnahmen, mit Sätzen zwischen 15 - 20 %. Hierzu zählen z.B. Austausch von Fenstern und Türen, Fassaden-/ Dachsanierung, oder auch Smart Home Systeme. Weitere zusätzliche 5 % Förderung sind mit einem individuellen Sanierungsfahrplan möglich. Ein Sanierungsfahrplan bildet die Basis für eine effektive und systematische Sanierung und wird durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten erstellt.

Jetzt Förderung beantragen

Förderrichtlinien 2024 im Überblick

Welche Maßnahmen werden gefördert? 

Fast alle energetischen Sanierungsmaßnahmen am Gebäuden, z.B. Dach-, oder Fassadendämmung, effiziente Smart Home Komponenten, oder Heizungstausch 

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss für den Heizungstausch liegt bei selbstgenutzten Immobilien je nach eigenem Jahreseinkommen und Effizienz der neuen Anlage zwischen 30 % und 70 %. Für alle anderen Maßnahmen liegt der Zuschuss bei 15%, bzw. bei 20 % mit einer individuellen Energieberatung (Sanierungsfahrplan)

Wer kann die Förderung beantragen? 

Jede/r Wohneigentümer/in in Deutschland. Die Antragstellung muss jedoch über einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten erfolgen

Bekommt man die Förderung rückwirkend?

Nein, es darf bis zur Bestätigung der Förderung mit der Umsetzung nicht begonnen werden.

In welchem Zeitraum gibt es die Förderung?

Anträge können bis zum Ende der Fördermittel gestellt werden. Für den Bundeshaushalt 2024 wurde ein Fördertopf in Höhe von 16 Mrd. Euro beschlossen

Gibt es eine Obergrenze bei der Förderung?

Es werden je Wohneinheit max. 30.000 EUR gefördert. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan lässt sich die Summe auf max. 60.000 EUR erhöhen

70 % Förderung - gibt es diese wirklich?

Ja, es gibt z.B. beim Heizungstausch in selbstgenutztem Wohneigentum, mit einem Einkommen unter 40.000 EUR pro Jahr einen Zuschuss von 70 % vom Staat. Der geringste Förderzuschuss liegt bei 15 %

Woher kommen die Fördermittel?

Die Mittel für das sogenannte Programm „Förderungen für effiziente Maßnahmen (BEG)“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt

Lohnt sich eine energetische Sanierung?

Pauschal beantworten wir diese Frage mit einem "Ja, in den meisten Fällen".  Wir empfehlen vor einer solchen Entscheidung jedoch immer erst eine fachliche Beratung 

JETZT FÖRDERUNG BEANTRAGEN

Sie sind noch unsicher ob Ihr Projekt förderfähig ist?

Wir lassen Ihr Bauvorhaben schnell und einfach bei unserem Partner prüfen, unkompliziert und in 48 Stunden!