Förderung Heizung BEG


Was ist die Förderung Heizung BEG überhaupt?

Die Förderung Heizung nach BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ist ein Förderprogramm der BAFA (Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). 
Das Programm unterstützt private Haushalte bei der Modernisierung und dem Einbau von energieeffizienten Heizsystemen. Es bietet eine finanzielle Unterstützung für den Einbau energiesparender Heizungsanlagen, die zu einer nachhaltigeren und kostengünstigeren Energieversorgung beitragen und den Austausch der Öl- Gasheizungen unterstützen.

Für private Haushalte ist die Förderung Heizung nach BEG eine Chance, ihr Zuhause mit energiesparenden, modernen Heiztechnologien auszustatten. Damit werden nicht nur Energiekosten reduziert, sondern es wird auch ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Die Förderung Heizung beträgt bis zu 40 % der Investitionskosten und kann bis zu einem Betrag (Kosten) von 60.000 EUR je Wohneinheit beantragt werden.

2015 wurde das Programm ins Leben gerufen, mit dem Ziel den Energieverbrauch in Privathaushalten zu senken und gleichzeitig die Energieeffizienz von Heizungsanlagen zu erhöhen.

Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, um einen Anspruch auf die Förderung zu haben. Die Heizungsanlage muss nach dem aktuellen Stand der Technik erneuert werden. Zudem muss die neue Anlage mindestens eine vorgegebene Effizienzklasse aufweisen. 

Um Anspruch auf die Förderung Heizung nach BEG zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So muss die Heizungsanlage nach dem Stand der Technik erneuert werden und die neue Anlage muss mindestens eine vorgegebene Effizienzklasse aufweisen. Hierzu sind alle förderfähigen Anlagen in Listen des BAFA aufgeführt. Alle förderfähigen Anlagen sind in Listen des BAFA aufgeführt.


a air conditioner sitting on the side of a building 

Welche Wärmeanlagen werden gefördert?

  • Wärmepumpen (Jahresarbeitszahl mind. 2,7)
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
  • Solarkollektoranlagen
  • Heizungen mit Biomasse (jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) mindestens 81 %, Staub-Emissionsgrenzwert max. 2,5 mg/m³) > nur in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung
  • Stationäre Brennstoffzellenheizungen (Betrieb nur mit grünem Wasserstoff oder Biomethan)
  • Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien

Zwingende Voraussetzung: Bei Errichtung, sowie Nachrüstung von Wärmepumpen und Biomasseanlagen zur Raumheizung inkl. der Nachrüstung bivalenter Systeme müssen die durch die Anlagen versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizt werden. 


 Was wird nicht gefördert?

  • gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen
  • Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)

Voraussetzung: Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen (Kosten) liegt bei 2.000 EUR brutto. Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 EUR je Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf max. 600.000 EUR je Gebäude.

PlanVision Rhein-Neckar, Larissa Merz 6. März 2024
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